Caritas befürwortet Änderung des Grundgesetzes
Jobcenter müssen erhalten bleiben
Pressemitteilung
5. Februar 2010
Caritasverband für eine Änderung des Grundgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Dezember 2007 entschieden, dass die jetzige Form der Jobcenter nicht verfassungsgemäß ist. Bis heute ist es der Politik nicht gelungen sich auf eine neue Organisationsform zu einigen. Der Deutsche Caritasverband hat sich frühzeitig für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen, da nur dadurch die Hilfe im Sinne der Betroffenen organisiert werden kann.
Eine bundesweite Befragung von 70.000 Personen, die in Jobcentern betreut werden, ergab eine Zufriedenheit im Schulnotensystem von 2,8. Über 70 Prozent gaben an, einen festen Ansprechpartner zu haben, dem sie vertrauen. Aus Sicht des Caritasverbandes Mannheim ist es wichtig, dass die Hilfesuchenden nur eine Ansprechperson haben, die kompetent und vertrauensvoll mit den Betroffenen arbeitet. Die bisher von der Koalition in Berlin vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung unter einem Dach ermöglicht das nicht. Sollte die Bundesregierung ihr Vorhaben der getrennten Aufgabenwahrnehmung umsetzen, müssen zwei Bescheide ausgestellt werden, einer über die Regelleistung für den Lebensunterhalt und ein zweiter für die Kosten der Unterkunft. Einen erstellt die Arbeitsagentur, den anderen die Stadt Mannheim. Die Sozialgerichte gehen schon heute von einer Klageflut aus, wobei die betroffenen Menschen die Leidtragenden sind. Noch ist es nicht zu spät, sich auf eine Änderung des Grundgesetzes zu einigen um solch eine Doppelung zu vermeiden.
Zudem besteht die Gefahr, die inhaltlichen Programme, die speziell für Mannheim entwickelt wurden, nicht weiterführen zu können: Im „Jump Plus“ und in den JobBörsen werden Menschen individuell betreut und je nach ihren Fähigkeiten weiterentwickelt. Eine passgenaue Förderung der betroffenen kann durch die Trennung des Jobcenters nicht mehr gewährleistet werden, weil zum Beispiel die Stadt die Schuldnerberatung organisieren muss und die Agentur für Arbeit für die Integration in den Arbeitsmarkt verantwortlich ist. Das eine hängt aber häufig vom anderen ab. So würde das Auseinanderreißen und Destabilisieren des Jobcenters Nachteile für die Betroffenen auf vielen Ebenen bringen.
Der Caritasverband Mannheim begrüßt die Haltung des Oberbürgermeisters, das Jobcenter zu erhalten und unterstützt Bürgermeister Michael Grötsch in seinem Appell an die Regierenden, eine Änderung des Grundgesetzes herbeizuführen. Nur dann kann die Arbeit der Jobcenter fortgesetzt werden und nur so wird eine solide rechtliche Basis für die betroffenen hilfebedürftigen Menschen geschaffen. (Franz Pfeifer)
