Mannheimer Caritas begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hartz-IV-Gesetzgebung muss neu geregelt werden
Pressemitteilung
9. Februar 2010
Caritasverband Mannheim begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz-IV-Kindersätze müssen steigen
„Wir begrüßen das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Franz Pfeifer, Vorstandsvorsitzender des Mannheimer Caritasverbandes: „Die Richter haben festgestellt, was die Caritas schon lange gefordert hat: dass insbesondere die Regelsätze für Kinder, die sich am ALG-II-Bedarf für Erwachsene orientieren, zu gering sind, um ein würdevolles Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Gefüge zu gewährleisten. Das ist aber genau das, was unser Sozialsystem leisten muss“. Jetzt sei die Politik in Zugzwang, so Pfeifer. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt, um die Hartz-IV-Gesetzgebung anzupassen.
Das heutige Urteil sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut. Dass jetzt der tatsächliche Bedarf von Kindern im Zentrum der Berechnungen stehe, sei entscheidend für die Zukunft dieser Kinder. Die politischen Weichen seien gestellt, jetzt brauche es auch Engagement von Ländern und Kommunen: „Wir müssen in Bildung investieren, in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, und befähigende Sachleistungen wie kostenlosen Nachhilfeunterricht oder den Besuch eines Sportvereins ermöglichen“, sieht Pfeifer die Herausforderungen für die weitere Entwicklung. „Wie wir 2008 in unserem Positionspapier „Kinderarmut bekämpfen!“ festgestellt haben, sind in Mannheim knapp 9.000 Kinder unter 15 Jahren von Armut betroffen. Wir sind guter Hoffnung, dass sich die Lebenssituation wie auch die Entwicklungschancen dieser Kinder mit diesem Urteil nachhaltig verbessern wird“, blickt Franz Pfeifer in die Zukunft. (ckl)
