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Sozialcourage Entlassmanagement

Wenn das Tor wieder aufgeht...

Die Welt hat sich seit der Verurteilung weitergedreht. Freundschaften, Kontakte, Familie: eingeschlafen oder schon während des Prozesses abgebrochen. Was brauchen Strafgefangene, wenn sie nach Jahren wieder in Freiheit kommen?

Seine letzten Klienten wurden mit einem Überbrückungsgeld von 80 bis 200 Euro entlassen, berichtet Peter Asprion, seit vielen Jahren beruflich in der Hilfe für Menschen in und nach der Strafhaft tätig. Einer wusste bis wenige Tage vorher nicht, dass er freikommen sollte: Da holten ihn zwei Beamte ab und gingen mit ihm zwei Tüten voller Kleider in der Stadt einkaufen - dort war er mehr als zwei Jahrzehnte lang nicht mehr gewesen. Sind sie in Freiheit, haben Strafentlassene meist Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II wie jeder andere, der aktuell kein Arbeitseinkommen hat. Mit acht bis zehn Seiten Formularen kommen sie meist gleich wieder vom Jobcenter zurück zu Asprion, weil sie mit dem Papierkrieg überfordert sind. Auch damit, alleine ein Konto, einen Mietvertrag, einen Job zu erlangen. Bewährungshelfer und Häftlinge sollten rechtzeitig die bevorstehende Entlassung mitgeteilt bekommen. "Drei bis vier Monate vorher sind gut. Wir können ihn dann besuchen, Kontakt aufbauen, informieren, wenn er selbst nicht, als Freigänger beispielsweise, herauskann." Vor Jahren erfuhr man manchmal erst Wochen später, dass ein Häftling freigekommen war. "Und der war auf sich allein gestellt, ohne Orientierung und Unterstützung und fiel erst mal in ein Loch", beschreibt Asprion die Lage aus der Sicht der Betroffenen.

Entlassung gut vorbereiten

Früher hat so'n Fahrschein 52 Mark gekostet.
Und heute? 36 Euro.
Foto: Jan Roeder

Was er und andere inzwischen aufgebaut haben, heißt "Organisiertes Entlassmanagement": Der Begriff wird sehr häufig im medizinischen Bereich gebraucht und bezeichnet dort einen gut organisierten und vernetzt begleiteten Übergang von der stationären Heilbehandlung in die ambulante Therapie, sprich: Der Patient kommt nach Hause und soll weiter angemessen und heilungsfördernd versorgt sein. Der Strafentlassene muss ein neues Zuhause oft erst wieder finden, und dabei soll er im Bemühen um die erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt werden. Ziel ist ein Leben ohne Straftaten. Zwar werden laut Statistik 60 Prozent aller zu Haft ohne Bewährung verurteilten Straftäter rückfällig, doch: Erstens bedeutet das nicht, dass erneut straffällig Gewordene dasselbe Vergehen begangen haben, sondern vielleicht ein ganz anderes. Zweitens zeigt es, wie schwer es den Betroffenen fällt, nach der isolierenden Freiheitsstrafe wieder Fuß zu fassen. Und drittens sagt die Zahl auch, dass 40 Prozent, also zwei von fünf ehemaligen Häftlingen, nicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Ist das nicht ein Erfolg?

Zur Vorbereitung auf eine Entlassung aus der Haft gehört eigentlich die Haftlockerung, das begleitete Verlassen der Anstalt (Ausführung) oder eigenständige Aufenthalte außerhalb ohne unmittelbare Begleitung, also Freigang zur Arbeit (wenn der Gefangene nicht als missbrauchs- oder fluchtgefährdet gilt), Ausgang und bis zu 21 Tage Urlaub. Im Strafvollzug gibt es auch Angebote, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu machen. Das Problem bei Lockerungen und Bildungsangeboten: Sie sind personalintensiv und deswegen nur in kleinen bis homöopathischen Dosen zu bekommen - in überbelegten Anstalten gar nicht. Selbst die in den Gefängnissen beschäftigten Sozialarbeiter können trotz bestem Willen nicht für jeden Gefangenen da sein, kritisiert Peter Asprion: weil sie mit Verwaltungsaufgaben und Papierkrieg zu viel Zeit verlieren. Es wäre mehr möglich, wenn in den Bereich der Wiedereingliederung mehr investiert würde.

Leider schon vermietet.
Das war der fünfte Wohnungsmakler.
Foto: Jan Roeder

Gilt ein Strafentlassener weiter als möglicherweise gefährlich oder hat er bestimmte Delikte begangen, kann ihm "Führungsaufsicht" auferlegt werden. Dann hat ein Bewährungshelfer wie Peter Asprion bis zu fünf Jahre lang zwei- oder dreimal monatlich Kontakt mit ihm. Probleme wie Wohnen, Arbeit, Beziehungen können bei so intensivem Kontakt schon erfolgreich angegangen werden, sagt der Sozialarbeiter, aber "von den Entlassenen ist man nicht immer gern und freiwillig gesehen".

Neben dem Bewährungshelfer in staatlichem Auftrag gibt es das breite Feld ehrenamtlich Engagierter. Kontakte aus Haftzeiten halten auch über die Entlassung hinaus. Vereine wie der Katholische Verband für Soziale Dienste (SKM) bieten Kontakt und Beratung, oft auch Arbeit und Wohnung mit Betreuung und tragen so zu einem allmählichen Übergang aus dem abhängigen, anstaltsbestimmten Häftlingsleben in eine selbstbestimmte und -verantwortliche Zukunft bei: Sie helfen, dafür notwendige Beziehungen und Strukturen entstehen und wachsen zu lassen.

Info:

Freiheitsstrafe wirkt auch ohne Haft

Eigentlich gehört zur Resozialisierung bereits die Aussetzung der Haftstrafe gegen Bewährungsauflagen. Je nach Bundesland werden 65 (Berlin) bis 78 Prozent (Saarland) aller Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Bewährung bekommen auch Straftäter, die nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt kamen. Nehmen sie die Bewährungsauflagen ernst? Ja, sagt die Erfahrung: Sieben von zehn bewähren sich, im Saarland sogar acht von zehn.

Autor/in:

  • Dr. Bernhard Seiterich
Sozialcourage Ausgabe Sozialcourage, 01/2011: caritas.de

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 (Foto: Jan Roeder)  (Foto: Jan Roeder)

Haft

 (Foto: Jan Roeder)  (Foto: Jan Roeder)

Haft

Früher hat so'n Fahrschein 52 Mark gekostet. Und heute? 36 Euro. (Foto: Jan Roeder)  (Foto: Jan Roeder)

Haft

Früher hat so'n Fahrschein 52 Mark gekostet. Und heute? 36 Euro.

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Früher hat so'n Fahrschein 52 Mark gekostet. Und heute? 36 Euro. (Foto: Jan Roeder)  (Foto: Jan Roeder)

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Früher hat so'n Fahrschein 52 Mark gekostet. Und heute? 36 Euro.

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