Persönliche und korporative Mitglieder
Persönliche Mitglieder
Persönliches Mitglied kann jede:r werden, die/der die Caritasarbeit in Mannheim unterstützen möchte und die Ziele und Aufgaben des Verbands mitträgt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 Euro und ist als Spende steuerlich absetzbar.
Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten, die nach Satzungszwecken Aufgaben der Caritas der katholischen Kirche erfüllen. Derzeit sind folgende Einrichtungen korporative Mitglieder im Caritasverband Mannheim e.V.
Einrichtungen/Dienste
- Arbeit für alle e.V.
- Brüderklinikum Julia Lanz
- Fairkauf Mannheim gGmbH
- Förderband e.V.
- Kath. Kinder- und Jugendheim St. Josef
- Kath. Sozialstation Mannheim Nord-Ost e.V.
- Kreuzbund e.V.
- Malteser Hilfsdienst e.V.
- Ökum. Sozialstation Neckarau Almenhof e.V.
- Seniorenresidenz Niederfeld GmbH
- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
- Veritas Selbsthilfegruppe
Kirchen/Ordensgemeinschaften
- Benedictine Sisters of St. Lioba
- Soeurs Bene Mariya
- Congregation oft the Mother of Carmel
- Daughters of Mary
- Daughters of St. Anne
- Handmaids of Mary
- Jesuitenniederlassung
- Kath. Kirchengemeinde Mannheim - Pfarrei St. Sebastian
- Kloster der Ursulinen
- Kongregation der Franziskanerinnen von Erlenbad
- Missionarinnen der Nächstenliebe
- Pfarrkloster St. Bonifatius (Franziskaner)
- Prabhudasi Sisters of Ajmer
- Schwestern vom heiligen Josef, Kloster St. Trudpert
- Sisters of the Imitation of Christ - Pathanamthitta
- Sisters of the Imitation of Christ - Trivandrum
- Sozialwerk St. Ägidius e.V.
Stiftungen/Fördervereine
- Caritas Wohltäter-Stiftung
- Caritativer Förderverein St. Jakobus
- Förderverein St. Vincent Hospiz e.V.
- Freundeskreis Monikaheim
- Hilfe für wohnsitzlose Frauen e.V.
- Luisen-Stephanien-Stiftung
- Maria-Scherer-Haus Förderverein e.V.
- Monsignore Franz Völker Stiftung
Assoziierte Mitglieder
- ad laborem gGmbH
- c. ad laborem gGmbH
- Katholisches Bürgerhospital
Mitgliederversammlung
An der Spitze des Verbandes steht die Mitgliederversammlung, die juristisch der Souverän des Verbandes ist und alle zwei Jahre zusammentritt.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl von Mitgliedern des Caritasrats, die Entlastung des Caritasrats, die Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge sowie Änderungen der Satzung und des Vereinszwecks, Beratung über Grundsatzfragen der Caritas, Anregung von neuen Aufgaben und Schwerpunkten in der Caritasarbeit und der Beschluss über die Auflösung oder Umwandlung des Verbands.