Mitarbeitervertretung
Aufgaben der MAV
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter gerecht behandelt werden, zum Beispiel durch die Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien.
- Sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern und setzt sich beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden.
- Sie kann Maßnahmen beantragen oder vorschlagen.
- Sie begleitet Gespräche.
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein
Rechte der MAV
- Zustimmung: Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeitervertretung das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind zum Beispiel Einstellungen, Eingruppierungen, Beginn und Ende von Arbeitszeiten.
- Anträge: Die MAV kann Maßnahmen zum Beispiel zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.
- Dienstvereinbarungen: Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, zum Beispiel zu allgemeinen Arbeitszeitregelungen oder zur Umsetzung von Sozialplänen.
- Anhörung und Mitberatung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen beispielsweise der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht.
- Information: Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, zum Beispiel über wirtschaftliche Angelegenheiten.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie wacht darüber, dass Gesetze und betriebliche Vereinbarungen zugunsten der im Caritasverband schwerbehinderten Menschen erfüllt werden. Bei Bedarf beantragt sie präventive Maßnahmen für die Beschäftigten und verhandelt mit dem Arbeitgeber.