Die Stimme der Beschäftigten
- MAV Soziale Dienste und Einrichtungen
- MAV Teilhabe
- MAV Gesundheit
- MAV Joseph-Bauer-Haus / Pflegeheim St. Franziskus
- MAV Maria Frieden Pflegezentrum
- MAV Maria-Scherer-Haus
- MAV Pflegezentrum St. Josef
- MAV Horst Schroff SeniorenPflegeZentrum / Regine-Kaufmann-Haus
- MAV Hospiz St. Vincent
Aufgaben der MAV
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter gerecht behandelt werden, zum Beispiel durch die Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien.
- Sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern und setzt sich beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden.
- Sie kann Maßnahmen beantragen oder vorschlagen.
- Sie begleitet Gespräche.
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein
Rechte der MAV
- Zustimmung: Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeitervertretung das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind zum Beispiel Einstellungen, Eingruppierungen, Beginn und Ende von Arbeitszeiten.
- Anträge: Die MAV kann Maßnahmen zum Beispiel zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.
- Dienstvereinbarungen: Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, zum Beispiel zu allgemeinen Arbeitszeitregelungen oder zur Umsetzung von Sozialplänen.
- Anhörung und Mitberatung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen beispielsweise der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht.
- Information: Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, zum Beispiel über wirtschaftliche Angelegenheiten.