Anonymes Hinweisgeberportal
Der Verband ermutigt Mitarbeiter:innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation und bei den Tochtergesellschaften zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber:innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber:innen verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
- ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
- Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.
Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter www.sicher-melden.de/caritasfreiburg
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.