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Sinn-voller Arbeitsplatz

Jobs und Karriere bei der Caritas in Mannheim

Finden Sie eine Arbeit mit Sinn beim größten Wohlfahrtsverband in Mannheim. Bewerben Sie sich als Fachkraft, Hilfskraft, für eine Leitungsposition, Ausbildung oder einen Freiwilligendienst. Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie in der Jobbörse.

Zusammen mit unseren Mitarbeitenden setzen wir uns dafür ein, dass die Menschen in Mannheim die soziale Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Wir geben Ihrer Arbeit den Raum und die Ressourcen, die dafür notwendig sind. Wir suchen Teamplayer, die mit uns Lösungen gestalten, die Einsatzbereitschaft zeigen und sowohl Hilfesuchenden als auch Kolleg:innen mit Respekt begegnen. Denn jede:r Einzelne macht einen Unterschied im Leben der Menschen - werden Sie ein Teil davon.

Ein Team von Caritas-Mitarbeitenden
Arbeiten bei der Caritas

Jobbörse des Caritasverbands Mannheim

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Sie können sich online bewerben. Mehr

Sozialer Arbeitgeber
Arbeiten bei der Mannheimer Caritas

Als größter Wohlfahrtsverband in Mannheim bieten wir vielfältige Arbeitsfelder, einen sicheren Arbeitsplatz und die Möglichkeit, etwas zu bewegen. Ein wertschätzender, respektvoller Umgang mit den Menschen und untereinander ist uns besonders wichtig. Wir freuen uns über eine große Mitarbeiterzufriedenheit mit hoher Motivation und sehr guten Noten für unsere Führungskräfte.

Mehr zur Arbeit bei uns
Unsere Benefits
Das bieten wir Ihnen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Faire Entlohnung nach Caritas-Tarif mit regelmäßigen Gehaltssteigerungen
  • Familienfreundlichkeit
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Gutes Betriebsklima
  • Jahressonderzahlungen
  • Krankengeldzuschuss
  • Seelsorge & spirituelle Auszeiten
  • Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle
  • Vergünstigte Versicherungen
  • Wertschätzende Führung
  • Zeitzuschläge in der Pflege
  • 30 Tage Urlaub & zusätzliche freie Tage
Mehr zu unseren Benefits

Ausbildung und Studium

Der Caritasverband Mannheim bildet kontinuierlich rund 100 junge Menschen aus. Neben verschiedenen Ausbildungsberufen bieten wir in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg auch mehrere Studiengänge an. Mehr

Ausbildung in der Pflege

Starten Sie beim Caritasverband Mannheim in die neue generalistische Pflege-Ausbildung oder ins duale Studium Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Mehr

Freiwilliges soziales Engagement

Sie möchten sich sozial engagieren? Bei der Caritas können Sie was bewegen! Im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr haben Sie die Möglichkeit, ältere Menschen, Kinder, Wohnungslose oder Menschen in Not zu unterstützen. Mehr

Arbeiten bei der Caritas

Häufig gestellte Fragen

Die Caritas hat ein eigenes Arbeits- und Tarifrecht. Warum das so ist und welche Auswirkungen das auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, beantworten wir hier.

FAQ

Muss man katholisch sein, um bei der Caritas zu arbeiten?

Nein. Bei uns arbeiten auch Menschen, die evangelisch, orthodox, muslimisch, jüdisch oder buddhistisch sind oder gar keiner Konfession angehören. Wichtig ist, dass sich unsere Mitarbeitenden mit den Zielen und Werten der Caritas als Teil der katholischen Kirche identifizieren. 

Können Caritas-Mitarbeitende aus der Kirche austreten?

Mitarbeitende, die katholisch sind und während ihrer Tätigkeit bei der Caritas aus der katholischen Kirche austreten, müssen sich fragen (lassen), ob sie weiterhin bei der Caritas als Teil der Kirche arbeiten wollen.

Es gibt keinen Automatismus, wonach Personen, die aus der Kirche austreten, ihre Anstellung verlieren. Bei Kirchenaustritt möchten wir die Gründe verstehen und nehmen Gewissensentscheidungen ernst.

Können homosexuelle, queere Menschen und Menschen in gleichgeschlechtlichen Ehen bei der Caritas arbeiten? Und was ist mit geschiedenen, wiederverheirateten Menschen?

Mitarbeitenden begegnet die Caritas mit Respekt. Die gleichgeschlechtliche Zivilehe oder die Wiederheirat nach Scheidung sind kein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung.

Um dies zu bekräftigen, hat die Caritas im Jahr 2022 zehn Zusagen für Mitarbeitende entwickelt, die deutlich machen, wofür die Organisation steht und wie sie sich das Miteinander in der Dienstgemeinschaft vorstellt. Die Träger der Caritas können diese Zusagen als Selbstverpflichtung unterzeichnen und damit gegenüber ihren Mitarbeitenden deutlich machen: Bei uns seid ihr willkommen.

Einige Monate später, im Herbst 2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung für den kirchlichen Dienst (Link), die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht, reformiert und dabei klar gemacht: Wie die Menschen privat leben, wen sie lieben, ist einzig und allein ihre Sache und hat den Arbeitgeber nicht (mehr) zu interessieren. Das war lange anders. Die Reform ist ein Paradigmenwechsel, für den die Caritas sich stark eingesetzt hat und den sie ausdrücklich begrüßt.  

Der Caritasrat, das Aufsichtsorgan des Deutschen Caritasverbandes, hat im Übrigen im Jahr 2020 die Kommission Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt eingesetzt. Im März 2022 hat der Caritasrat das Vielfaltsverständnis der Caritas formuliert und betont, dass es keine Diskriminierung in der Arbeit des Caritasverbandes geben darf.

Was verspricht die Caritas ihren Mitarbeitenden?

Der Caritas ist es wichtig, Nächstenliebe in der Begleitung, Beratung, Pflege oder Unterstützung von Menschen konkret werden zu lassen. Dafür braucht es Mitarbeitende, die sich gerne für andere einbringen und die christlichen Werten positiv gegenüber stehen. Wie sie privat ihr Leben gestalten, ist nicht entscheidend.

Der Caritasverband Mannheim und viele andere Caritas-Träger sagen ihren aktuellen und künftigen Mitarbeitenden zu, dass sie in ihrer Vielfalt willkommen sind und das Angebot der Caritas für Menschen in Not bereichern. Diese Offenheit betont der Caritasverband, indem er die "Zehn Zusagen an Mitarbeitende der Caritas" als Selbstverpflichtung unterzeichnet hat. Diese wurden von der Kommission "Caritasprofil” der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet.

Wie werden Mitarbeitende der Caritas bezahlt?

Das Tarifsystem des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sieht bundesweit einheitliche Regelungen im Arbeitsrecht für die Einrichtungen und Dienste der Caritas vor. Neben dem Bundestarif kann es regionale Tarife geben, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie werden von Regionalkommissionen ausgehandelt.

Die Vergütungen bei der Caritas orientieren sich an den Tarifen im öffentlichen Dienst. Sie liegen in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich gezahlt werden.

Bei der Caritas liegt zum Beispiel der Lohn für ungelernte Hilfskräfte in der Pflege aktuell deutlich höher als der Pflegemindestlohn. Mehr Informationen zur Vergütung bei der Caritas finden Sie hier 

Was ist das Besondere am Kirchlichen Arbeitsrecht?

Der Staat gewährt den Kirchen in Deutschland ein Selbstbestimmungsrecht: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes", besagt Artikel 140 des Grundgesetzes.

Auf dieser Basis haben die evangelische und katholische Kirche ein eigenes Arbeitsrecht entwickelt, das ihrem Selbstverständnis entspricht. Es ist davon geprägt, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen für Menschen in Not engagieren. Damit machen sie deutlich, wofür zum Beispiel die Caritas als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche steht: Gelebte Nächstenliebe.
Die Verantwortung für diesen Dienst übernehmen Leitung und Mitarbeiter_innen gemeinsam. Sie bilden eine Dienstgemeinschaft, die sich durch ein partnerschaftliches, vertrauensvolles und kooperatives Miteinander auszeichnet. Das gilt auch bei der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel der Vergütung. Dafür gibt es Arbeitsrechtliche Kommissionen, in denen Mitarbeiter_innen und Dienstgeber mit gleich vielen gewählten Personen vertreten sind (paritätische Besetzung). Entscheidungen müssen einvernehmlich ausgehandelt und von einer Dreiviertelmehrheit befürwortet werden.

Konflikte werden in einer neutralen und für beide Seiten verbindlichen Schlichtung geklärt. Dadurch bleiben die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fällen gewahrt. Diese Form der Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung wird als "Dritter Weg" bezeichnet. 

Was ist der Dritte Weg und was versteht man unter Dienstgemeinschaft?

Der Dritte Weg bezeichnet die besondere Form der Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeiter und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.

Hintergrund ist das christliche Selbstverständnis der Caritas, sich für Menschen in Not einzusetzen. Diesen Auftrag erfüllen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber, wenn sie sich gemeinsam dafür verantwortlich fühlen und partnerschaftlich miteinander umgehen. Deshalb passen Arbeitskämpfe mit Aussperrungen und Streiks (Zweiter Weg) ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung (Erster Weg). Interessengegensätze zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern werden anderweitig ausgeglichen.

Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:

  • Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeitern und Dienstgebern.
  • Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse festlegen. 
  • Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren.
  • Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.

Wer vertritt die Interessen der Mitarbeitenden?

In Mitgliedorganisationen der Caritas gibt es keinen Betriebsrat, sondern eine von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter_innen gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.

Warum wird bei der Caritas nicht gestreikt?

Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Diese beruft sich in ihrem Auftrag auf Jesus, den Leitgedanken der Nächstenliebe und den christlichen Anspruch, Konflikte friedlich beizulegen. Deshalb gibt es im kirchlichen Arbeitsrecht keinen Arbeitskampf mit Streiks und Aussperrungen, die zu Lasten der Menschen gehen würden, die auf die Unterstützung der Caritas angewiesen sind.

Das kirchliche Arbeitsrecht sieht vor, dass Interessensgegensätze zwischen der Mitarbeiterschaft und den Dienstgebern im Konsens zu klären sind. Dazu gibt es arbeitsrechtliche Kommissionen, in denen zum Beispiel Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub diskutiert und entschieden werden. Die Kommissionen sind paritätisch besetzt, also mit gleich vielen Vertreter_innen der Mitarbeiter_innen und der Dienstgeber. Entscheidungen müssen ausgehandelt werden und brauchen eine Dreiviertelmehrheit. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es ein Schlichtungsverfahren. Dabei können Verweigerungshaltungen der einen gegenüber der anderen Seite durch die Stimme der beiden unabhängigen Vorsitzenden überwunden werden.


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