Persönliche und korporative Mitglieder
Persönliche Mitglieder
Persönliches Mitglied kann jede:r werden, die/der die Caritasarbeit in Mannheim unterstützen möchte und die Ziele und Aufgaben des Verbands mitträgt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 Euro und ist als Spende steuerlich absetzbar.
Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten, die nach Satzungszwecken Aufgaben der Caritas der katholischen Kirche erfüllen. Derzeit sind folgende Einrichtungen korporative Mitglieder im Caritasverband Mannheim e.V.
- Arbeit für alle e.V.
- Benedictine Sisters of St. Lioba
- Brüderklinikum Julia Lanz
- Caritas Wohltäter-Stiftung
- Caritativer Förderverein St. Jakobus
- Congregation oft the Mother of Carmel
- Fairkauf Mannheim gGmbH
- Förderband e.V.
- Förderverein St. Vincent Hospiz e.V.
- Freundeskreis Monikaheim
- Hilfe für wohnsitzlose Frauen e.V.
- Jesuitenniederlassung
- Kath. Kinder- und Jugendheim St. Josef
- Kath. Kirchengemeinde Mannheim - Pfarrei St. Sebastian
- Kath. Sozialstation Mannheim Nord-Ost e.V.
- Kloster der Ursulinen
- Kongregation der Franziskanerinnen von Erlenbad
- Kreuzbund e.V.
- Luisen-Stephanien-Stiftung
- Malteser Hilfsdienst e.V.
- Maria-Scherer-Haus Förderverein e.V.
- Missionarinnen der Nächstenliebe
- Monsignore Franz Völker Stiftung
- Ökum. Sozialstation Neckarau Almenhof e.V.
- Pfarrkloster St. Bonifatius (Franziskaner)
- Schwestern vom heiligen Josef, Kloster St. Trudpert
- Seniorenresidenz Niederfeld GmbH
- Sisters of the Imitation of Christ - Pathanamthitta
- Sisters of the Imitation of Christ - Trivandrum
- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
- Sozialwerk St. Ägidius e.V.
- Veritas Selbsthilfegruppe
Assoziierte Mitglieder:
- ad laborem gGmbH
- c. ad laborem gGmbH
- Katholisches Bürgerhospital
Mitgliederversammlung
An der Spitze des Verbandes steht die Mitgliederversammlung, die juristisch der Souverän des Verbandes ist und alle zwei Jahre zusammentritt.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl von Mitgliedern des Caritasrats, die Entlastung des Caritasrats, die Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge sowie Änderungen der Satzung und des Vereinszwecks, Beratung über Grundsatzfragen der Caritas, Anregung von neuen Aufgaben und Schwerpunkten in der Caritasarbeit und der Beschluss über die Auflösung oder Umwandlung des Verbands.