Aufnahmeverfahren im Elisabeth-Lutz-Haus
1. Bei konkretem Interesse drucken Sie sich bitte unsere Bewerbungsunterlagen aus. Gerne können wir Ihnen diese auch per Post zukommen lassen. Füllen Sie die Unterlagen aus und bestätigen Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.
- Bewerbungsbogen (Teil I und II) Bitte beide Teile ausfüllen und unterschreiben. Für Teil II können Sie sich bei Bedarf von dem Sozialdienst der zuweisenden Stelle unterstützen lassen.
- RPK-Antragsformular
- Schweigepflichtentbindung
2. Übergeben Sie Ihrem behandelnden Psychiater unsere Vorlage "Ärztlicher Bericht für die Aufnahme" mit der Bitte, diesen auszufüllen. Dem Bericht haben wir für Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben zur Erläuterung beigelegt.
Sollten Sie in den letzten 6 Monaten in einer Klinik behandelt worden sein, kann der Entlassbericht den ärztlichen Bericht für die Aufnahme ersetzten, wenn hierin die Durchführung einer RPK empfohlen und die Rehabilitationsfähigkeit bestätigt wurde.
3. Bitten Sie die Kliniken, in denen Sie in den letzten Jahren behandelt wurden, um Ihre Entlassberichte.
4. Schicken Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu.
- Online über das Bewerbungsformular
- Oder per Post an Elisabeth-Lutz-Haus, Schanzenstraße 13, 68159 Mannheim
5. Wir laden Sie dann zu einer Informationsveranstaltung in das Elisabeth-Lutz-Haus ein. Hier
- stellen wir unser Rehabilitationskonzept vor
- lernen Sie unser Haus kennen
- können Sie Ihre Fragen stellen
- findet ein 15-minütiges Bewerbungsgespräch zum persönlichen Austausch statt
6. Innerhalb von 7 Tagen teilen Sie uns Ihre Entscheidung, ob Sie eine RPK-Maßnahme in unserem Haus absolvieren möchten, mit.
7. Die Prüfung der Unterlagen und Informationen erfolgt durch die ärztliche Leitung des Elisabeth-Lutz-Hauses. Sind die Voraussetzungen erfüllt, schicken wir Ihnen einen Termin für ein ärztliches Gespräch bei unserer ärztlichen Leitung zu.
8. Im ärztlichen Gespräch findet direkt eine Entscheidung statt, ob eine Aufnahme in unserem Haus denkbar ist.
9. Bei einer Befürwortung übernehmen wir die Antragstellung beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. ist das die Krankenkasse oder die Rentenversicherung).
10. Sobald die Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt, kann die Aufnahmeplanung vorgenommen werden.