Nachbarschaftshilfe
Zur Nachbarschaftshilfe kann auch die Begleitung zum Einkaufen gehören.
Unsere bürgerschaftlich engagierten Nachbarschafshelferinnen und - helfer kommen zu Ihnen (oder Ihren Angehörigen) nach Hause und unterstützen Sie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, leisten Ihnen Gesellschaft oder betreuen Sie.
Mögliche Tätigkeiten sind:
- Begleitung beim Spaziergang (auch wenn Sie auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind)
- Begleitung zu Ärzt(inn)en oder anderen Terminen
- Begleitung beim Einkauf
- Unterstützen beim Aufräumen, Geschirr spülen, Wäsche waschen
Es werden keine pflegerischen Aufgaben übernommen. Wenn Sie Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Einnahme von Medikamenten o.ä. sowie Unterstützung beim Reinigen der Wohnung benötigen, informieren Sie sich gerne bei unseren ambulanten Pflegediensten.
Die Nachbarschaftshilfe setzt bürgerschaftlich Engagierte ein, das bedeutet, dass die Helfer(innen) ihre Einsätze freiwillig machen und eine Aufwandsentschädigung dafür bekommen.
Finanzierung der Nachbarschaftshilfe
Eine Stunde wird mit 20 Euro berechnet. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden bis zu 125 Euro pro Monat durch Ihre Pflegekasse übernommen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass es sich um einen zugelassenen Dienst für Nachbarschaftshilfe handelt. Der Caritasverband Mannheim hat diese Zulassung.
Wir rechnen nicht mit den Pflegekassen direkt ab, sondern stellen Ihnen für die Leistung eine Privatrechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Selbstverständlich können Sie auf eigene Kosten auch mehr Stunden in Anspruch nehmen.